Wer kann ein bunq Privatkonto eröffnen?

Bürger und Einwohner von unterstützten Ländern im Europäischen Wirtschaftsraum können ein bunq Privatkonto eröffnen, wenn sie unsere Richtlinien erfüllen.

Wer kann ein bunq Privatkonto eröffnen?

Bürger und Einwohner von unterstützten Ländern im Europäischen Wirtschaftsraum können ein bunq Privatkonto eröffnen, wenn sie unsere Richtlinien erfüllen.

Wer kann ein bunq Privatkonto eröffnen?

Bürger und Einwohner von unterstützten Ländern im Europäischen Wirtschaftsraum können ein bunq Privatkonto eröffnen, wenn sie unsere Richtlinien erfüllen.

In diesem Artikel

Hey bunqer 🌈,

Aktuell sind wir in den meisten Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) aktiv – die findest du unten. Wir möchten das Leben für alle einfacher machen, deshalb sind unsere Services für Nutzer jeden Alters verfügbar, solange sie mit unserer Acceptance Policy im Einklang sind. 

Verfügbarkeit für EWR-Bürger und -Einwohner

Alle EWR-Bürger, die in einem unserer unterstützten EWR-Länder wohnen, können sich bei bunq anmelden. Unsere unterstützten EWR-Länder sind die Länder, in denen wir tätig sind. Sieh dir die vollständige Liste unten an: 

🇦🇹 Österreich, 🇧🇪 Belgien, 🇧🇬 Bulgarien, 🇭🇷 Kroatien, 🇨🇾 Zypern, 🇨🇿 Tschechien, 🇩🇰 Dänemark, 🇪🇪 Estland, 🇫🇮 Finnland, 🇫🇷 Frankreich, 🇩🇪 Deutschland, 🇬🇷 Griechenland, 🇭🇺 Ungarn, 🇮🇪 Irland, 🇮🇹 Italien, 🇱🇻 Lettland, 🇱🇹 Litauen, 🇱🇺 Luxemburg, 🇲🇹 Malta, 🇳🇱 die Niederlande, 🇵🇱 Polen, 🇵🇹 Portugal, 🇷🇴 Rumänien, 🇸🇰 Slowakei, 🇸🇮 Slowenien, 🇪🇸 Spanien und 🇸🇪 Schweden

Wenn du kein europäischer Staatsbürger bist, aber in einem der Länder lebst, in denen wir aktiv sind, schau bitte nach, welche Dokumente du zur Anmeldung verwenden kannst.

Nicht-EU-Gebiete, die mit EU-Ländern verbunden sind

Einige Länder sind mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) verbunden, gehören aber nicht selbst zur EU. Einwohner dieser Gebiete – die als Überseegebiete (Overseas Countries and Territories, OCTs) bekannt sind – können kein bunq Konto eröffnen:

Aruba (NL), Guadeloupe (FR), Bonaire (NL), Curaçao (NL), Französisch-Polynesien (FR), Französische Süd- und Antarktisgebiete (FR), Grönland (DK), Neukaledonien (FR), Saba (NL), Saint-Barthélemy (FR), Saint-Barthélemy (FR), Sint Eustatius (NL), Sint Maarten (NL), Saint-Pierre und Miquelon (FR), Wallis und Futuna (FR).

Verfügbarkeit für Business-Nutzer

Wer unsere Business-Services nutzen kann, siehst du hier 🚀

Verfügbarkeit für Minderjährige

Wenn du unter 18 Jahre alt bist und in einem unserer unterstützten EWR-Länder wohnst, kannst du trotzdem ein bunq Konto eröffnen.

Dafür brauchst du die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters, der außerdem bereits ein Konto bei uns haben muss, bevor du dein eigenes nutzen kannst. Wenn du gleich beim ersten Verifizierungsversuch die richtigen Dokumente einreichst, ist deine Verifizierung in 5 Minuten erledigt. Weitere Infos dazu findest du hier.

Wann kann ich kein bunq Konto eröffnen?

Aktuell ist es nicht möglich, ein bunq Konto zu eröffnen, wenn:

  • du unter gesetzlicher Vormundschaft stehst

  • ein Insolvenzverfahren gegen dich anhängig ist

  • du einer aktiven Pfändung unterliegst

Was sind die Mindestanforderungen an dein Gerät, um die App zu nutzen?

  • iOS: 13.0+

  • Android Lollipop 5.0+

Willst du bunq kostenlos testen?

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Alle EWR-Bürger, die in einem unserer unterstützten EWR-Länder wohnen, können sich bei bunq anmelden. Unsere unterstützten EWR-Länder sind die Länder, in denen wir tätig sind. Sieh dir die vollständige Liste unten an: 

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  • du unter gesetzlicher Vormundschaft stehst

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